Geldanlage & Tagesgeld

Alle Informationen zur richtigen Geldanlage.


Mietkaution

August 24, 2010

Wer heute eine Wohnung mietet, der wird nicht darum herum kommen auch eine Mietkaution zu zahlen. Die Mietkaution dient dem Vermieter als Absicherung, beispielsweise aufgrund von Schadenersatzansprüchen oder ausstehenden Mietzahlungen. Die Zahlung der Mietkaution darf allerdings nur vom Vermieter verlangt werden, wenn dies auch im Mietvertrag aufgeführt ist. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Monatsmiete, ohne Nebenkosten, wobei Vermieter bis zu drei Monatsmieten Kaution verlangen dürfen, geregelt ist dies im §
551 BGB. Ebenfalls im § 551 BGB ist geregelt, dass der Mieter die vereinbarte Kaution, in drei gälischen Monatsraten abzahlen kann, die Zahlung kann in bar oder per Überweisung erfolgen. Für den Mieter ist es letzendlich wichtig, dass die Zahlung der Kaution später nachgewiesen werden kann, bei Barzahlung, sollten Mieter sich diese immer quittieren lassen, bei Überweisung dient der Kontoauszug als Beleg.

Nachdem der Vermieter die Kaution erhalten hat, kann er hiermit jedoch nicht machen was er möchte, er ist verpflichtet diese getrennt von seinem anderen Vermögen, anzulegen. Die Kaution muss sofort nach Erhalt angelegt werden, die daraus resultierenden Zinsen gehen nach Beendigung des Mietverhältnisses auf den Mieter über, sofern der Vermieter keine Schadenersatzansprüche an den Mieter stellen kann, weil dieser seinen Verpflichtungen beim Auszug nicht nachgekommen ist. Die Kaution bleibt so lange angelegt und ist dann eigentlich auch unantastbar , bis der Mieter aus der Wohnung auszieht, erst dann ist der Vermieter verpflichtet dem Mieter seine Kaution plus Zinsen zurückzuzahlen, allerdings nur dann wenn keine Forderungen seitens des Vermieters gegenüber dem Mieter mehr offen sind.

Wenn die Wohnung Schäden aufweist oder aber die Betriebskostenabrechnung noch ansteht, kann der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten, dieser Teil zählt dem Vermieter als eine art Sicherheitsreserve, sollten noch Forderungen nach dem Auszug entstehen. Wie viel der Vermieter in solchen Fällen noch einbehält, ist individuell sehr unterschiedlich, es kommt hierbei auf die jeweilige Situation an, komplett einbehalten darf der Vermieter die Kaution jedoch im Regelfall nicht.

Sie wollen die Mietkaution sparen? Dann informieren sie sich doch mal bei der Deutschen
Kautionskasse
nach der Moneyfix Mietkaution!

Posted by admin under Allgemein | Kommentare (0)

Einen Kommentar hinterlassen »

You must be logged in to post a comment.