P-Konten bieten Schutz vor Pfändungen
Februar 13, 2012
Lohnpfändungen sind immer eine sehr unangenehme Sache, aber für Gläubiger oft die einzige Möglichkeit, um an ihr Geld zu kommen. Oft bleibt den Schuldnern dann nicht mehr genug Geld zum Leben. Damit das nicht passiert, gibt es das Pfändungsschutzkonto oder kurz auch P-Konto genannt. Mit diesem Konto kann man sich zwar nicht generell vor einer Pfändung schützen, aber das Konto kann nicht mehr komplett gepfändet werden.
Wie bekommt man ein P-Konto?
Wenn man ein P-Konto beantragen will, dann muss man nur zu seiner Bank gehen. Streng genommen ist ein P-Konto ein ganz normales Girokonto, denn man behält seine Kontonummer und auch seine EC-Karte. Auf dem Konto müssen 1.029,89 Euro verbleiben, denn dieser Betrag ist nicht pfändbar. Das Praktische an einem P-Konto ist, dass man seinen Pfändungsschutz nicht mehr vor Gericht erstreiten, sondern das normale Girokonto nur in ein P-Konto verwandeln muss. Die Konditionen der Bank bleiben dabei gleich. Der nicht pfändbare Betrag auf dem Konto kann nach Bedarf aber auch erhöht werden, was immer dann der Fall ist, wenn es zum Beispiel um Unterhaltszahlungen geht.
Mit Prepaid Karte
Wer ein Pfändungsschutzkonto beantragt, der muss bei den meisten Banken seine EC-Karte und auch seine Kreditkarte mit einer Prepaid Karte tauschen, denn auf diese Weise wird verhindert, dass noch mehr Schulden gemacht werden. Mit der Guthabenkarte kann man zwar nach wie vor im Geschäft bargeldlos bezahlen, aber eben nur bis zu einem bestimmten Limit und nicht mehr darüber hinaus. Ist das Guthaben auf der Karte verbraucht, dann muss die Karte wieder mit einem neuen Guthaben „geladen“ werden. Für die Führung eines P-Kontos verlangen die meisten Banken keine zusätzlichen Gebühren. Wenn man vorher ein kostenloses Girokonto hatte, dann bleibt dieses Koto auch kostenlos, wenn es in ein P-Konto umgewandelt wird. Man sollte aber immer im Vorfeld mit der Bank sprechen.
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